Virtueller Workshop mit ver.di am 26.08.2020: Virtuelle Zusammenarbeit in Projekten und Unternehmen - Arbeit mit Kollaborationsplattformen gestalten

+++ Die Veranstaltung liegt in der Vergangenheit. Die Dokumentation finden Sie hier. +++


In Unternehmen nimmt die Nutzung von kollaborativen Anwendungen wie MS Sharepoint (O 365, MS Teams), Confluence, Jira, Slack usw. aktuell massiv zu. Inhalte sollen für alle Beschäftigten verfügbar gemacht und die unternehmensinterne Kommunikation und die Zusammenarbeit im Unternehmen effizienter und transparenter werden. Die Anwendungen werden auch für gemeinsame Projekte mit Kunden in der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit eingesetzt.

Aufgrund der möglichen Folgewirkungen für die Arbeitsorganisation, die Leistungs- und Verhaltenskontrolle, den Persönlichkeitsschutz und die Arbeitsbelastungen stehen viele Betriebs- und Personalräte deshalb heute vor der Herausforderung, konkrete Handlungsstrategien zum Schutz der Interessen der Beschäftigten zu entwickeln.

  • Was sind die konkreten Anforderungen und Interessen der Beschäftigten und welche Chancen und Risiken ergeben sich bei der Nutzung dieser Tools?
  • Mit welchen Maßnahmen können Betriebs- und Personalräte erfolgreich für eine menschenorientierte Gestaltung der Arbeit mit Kollaborationsplattformen sorgen?

Vorgestellt werden Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeit mit kollaborativen Anwendungen im Unternehmen. In einem interaktiven Workshop wird die aktuelle Situation der Nutzung kollaborativer Anwendungen in Unternehmen reflektiert. Sodann werden auf Basis der Gestaltungsempfehlungen mögliche Strategien und Maßnahmen erarbeitet, als Betriebsräte zielgerichtet auf die weitere Nutzung solcher Plattformen im Unternehmen Einfluss zu nehmen und diese in Betriebsvereinbarungen zu regeln.

Die grundsätzliche Möglichkeit der Verhaltenskontrolle bietet Betriebs- und Personalräten starke Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Nutzung von Kollaborationsplattformen (§ 87 (6) BetrVG). Wie können die Mitbestimmungsrechte am besten genutzt werden, um weiteren Leistungsdruck, Stress und den Missbrauch persönlicher Daten zu verhindern und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erzielen? Kollaborative Anwendungen haben – bei guter Gestaltung digitaler Arbeitsformen – erhebliche Potenziale für eine neue Qualität der Zusammenarbeit im Unternehmen: mit mehr Flexibilität, mehr Freiheiten bezüglich Ort und Zeit der Arbeit und mehr Selbstorganisation („New Work“).

Der Workshop findet in zwei zweistündigen virtuellen Workshop-Einheiten statt. 

 

Veranstalter

Mit Beiträgen von:

  • Christian Wille, ver.di Bundesverwaltung, Bereich Innovation und Gute Arbeit
    Die ver.di Bundesverwaltung, Bereich Innovation und Gute Arbeit ist Umsetzungspartner des Verbundprojektes

Durchgeführt wird der Workshop von:

  • Dr. Marliese Weißmann, Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen (SOFI)
  • Dr. Thomas Hardwig und Dr. Frank Mußmann, Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschafen der Georg-August-Universität Göttingen

Grundlage des Workshops sind Forschungsergebnisse und Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeit mit kollaborativen Anwendungen, wie sie im BMBF-Verbundvorhaben CollaboTeam (https:// www.collaboteam.de) entwickelt worden sind.

 

Veranstaltungsort 

Die Veranstaltung findet auf einer Plattform statt, die an der Universität Göttingen gehostet wird. Von der Veranstaltung werden nur die Beiträge der Referentinnen und Referenten aufgezeichnet und veröffentlicht. Die Vorstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der Austausch untereinander und die Diskussionen werden nicht aufgezeichnet und bleiben in dem Kreis der  Menschen, die am Workshop teilnehmen.

Wir senden Ihnen zeitnah einen persönlichen Anmeldelink und Passwort zu, damit Sie an den Veranstaltung teilnehmen können.

Wir haben vor, soweit es der Rahmen erlaubt, auch einen Austausch untereinander und eine Diskussion zu ermöglichen. Bitte  sorgen Sie deshalb dafür, dass Sie an der Veranstaltung mit einem Headset und an einem Ort mit guter Internetverbindung teilnehmen können. So können Störungen reduziert werden. Mit der Anmeldung stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben zur Person den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des virtuellen Workshops mitgeteilt wird, damit man weiß, mit wem man es in diesem virtuellen Austausch zu tun hat.

 

Veranstaltungskosten

Diese Veranstaltung ist für Sie kostenlos.

 


Freistellung

Der Workshop vermittelt notwendige Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit entsprechend § 37 Absatz 6 des Betriebsverfassungsgesetzes: Die Nutzung von Kollaborationsplattformen kann zu einer Betriebsänderung (§ 111 (4) und (5)) führen. Darüber hinaus ergeben sich die Mitbestimmungsrechte aus § 87 (6) (Einführung technischer Einrichtungen), 87 (13) (Grundsätze zur Durchführung von Gruppenarbeit), § 87 (2) (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit), § 87 (7) (Gesundheitsschutz). Für eine effektive Nutzung von Kollaborationsplattformen sind zudem Qualifizierungen der Beschäftigten erforderlich § 96-98 BetrVG.


 

 

Programm

Mittwoch 26. August

 


Block 1 (10-12 Uhr): Herausforderungen der Arbeit mit Kollaborationsplattformen

10.00  Begrüßung
Dr. Frank Mußmann

10.05  Zur Digitalisierung der Arbeit im Angestellten-Bereich/Wissensarbeit
Christian Wille (ver.di Bundesverwaltung)

10.45  Virtuelle Zusammenarbeit in Projekte und Unternehmen: Bedeutung von kollaborativen Anwendungen und ihre Herausforderungen für die Arbeitsgestaltung
Dr. Thomas Hardwig

anschließend Rückragen und Diskussion

11.15  Austausch zur Unternehmenssituation bei der Nutzung von Kollaborationsplattformen

11.50  Zusammenfassung der Ergebnisse

 


Block 2 (14 -16 Uhr): Diskussion der Gestaltungsempfehlungen für das Arbeiten mit Kollaborationsplattformen

14.00  Begrüßung

14.05  Gestaltungsempfehlungen des Projektes CollaboTeam zur Arbeit mit Kollaborationsplattformen
Dr. Marliese Weißmann

14.50  Meinungsaustausch zu den Gestaltungsempfehlungen in vier parallelen Arbeitsgruppen
Dr. Frank Mußmann

     • Einsatzzwecke und Formen der Zusammenarbeit
     • Autonomie, Transparenz und Kontrolle
     • Lernen
     • Beteiligung der Beschäftigten

15.50  Ergebnissicherung